Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Point and Optimize  – Thorsten Schelle


§ 1 Allgemeines

  1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und Point and Optimize gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von Point and Optimize ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
  2. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
  3. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB an.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der Auftrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote von Point and Optimize sind freibleibend. Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch Point and Optimize als angenommen.

§ 3 Vergütung, Leistung und Stornierung

  1. Rechnungen von Point and Optimize sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung werden Mahngebühren und Verzugszinsen fällig. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Point and Optimize.
  2. Point and Optimize behält sich das Recht vor, bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von einem Drittel der Gesamtvergütung zu fordern. Ein weiteres Drittel kann während der Veranstaltung eingefordert werden.
  3. Ein Rücktrittsrecht von einem bestätigten Auftrag ist für beide Seiten ausgeschlossen. Im Einzelnen gelten die folgenden Stornobedingungen:
    • Personalbereitstellung:
      Bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenlos möglich. Bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Auftragssumme fällig, danach 100%.
    • Alle sonstigen Aufträge:
      Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 25% der Auftragssumme fällig, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%, bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn 80%, danach 100%.
      Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Point and Optimize maßgeblich.
  4. Alle Leistungen von Point and Optimize, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Point and Optimize. Alle von Point and Optimize erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
  5. Kostenvoranschläge von Point and Optimize sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Point and Optimize den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Werktagen nach dem Hinweis schriftlich widerspricht.

§ 4 Personalbereitstellung

  1. Point and Optimize stellt dem Auftraggeber für einen bestimmten Zeitraum und zu einer bestimmten Tätigkeit Personal zur Verfügung. Point and Optimize wird die Anforderungen des Auftraggebers an das Personal nach bestem Wissen und Gewissen umsetzen. Eine eventuell nötige Einweisung des Personals erfolgt vor Ort durch den Auftraggeber.
  2. Eine Veränderung der Tätigkeitsmerkmale im laufenden Auftrag bedarf einer Absprache mit Point and Optimize oder mit dem betreffenden Personal. Point and Optimize behält sich das Recht vor, die Vergütung des Personals der geänderten Tätigkeit anzupassen.
  3. Die Arbeitszeiten und Tätigkeiten werden im Angebot festgelegt. Die Mindestvergütung beträgt drei Arbeitsstunden. Bei einer Arbeitszeit von über vier bis zu fünf Stunden hat unser Personal Anspruch auf 15 Minuten bezahlter Pause. Ab fünf Stunden bis zu neun Stunden Arbeitszeit beträgt der Anspruch 30 Minuten. Für alle längeren Arbeitszeiten beträgt der Anspruch 45 Minuten. Die Pausen werden nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und unserem Personal genommen.
  4. Erstaufträge oder Folgeaufträge dürfen nicht mit dem von Point and Optimize gestellten Personal vereinbart werden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Mitarbeiterin oder auf einen bestimmten Mitarbeiter.
  5. Abgerechnet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, mindestens jedoch die vorher vereinbarten Arbeitsstunden. Berechnet wird jede angefangene ½ Arbeitsstunde. Eine Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit ist ohne weitere Absprachen um eine Stunde möglich. Überschreitungen von mehr als einer Stunde bedürfen der Zustimmung der von Point and Optimize eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder des jeweiligen Projektleiters von Point and Optimize. Hiervon unberührt bleiben Aufträge, die als „Open End“-Einsätze vereinbart wurden. Die Mindestarbeitszeit für „Open End“-Einsätze beträgt acht Stunden.
  6. Alle dem Auftraggeber für die Durchführung des Auftrags übermittelten personenbezogenen Daten unterliegen der Datenschutzgrundverordnung. Sie sind dementsprechend vertraulich zu behandeln und nach Auftragsabwicklung zu löschen, sofern gesetzliche Bestimmungen dies nicht untersagen.
  7. Point and Optimize stellt keine eigenen Sicherheitskräfte nach §34a GewO. Wünscht der Auftraggeber solches Personal, fungiert Point and Optimize lediglich als Generalunternehmer und vergibt diesen Auftrag / diese Position an einen Sicherheitsdienstleister nach §34a GewO. Es gelten dann zusätzlich die AGB des Sicherheitsdienstleisters, welche auf Anfrage eingesehen werden können.

§ 5 Eigentumsrecht

  1. Alle Leistungen von Point and Optimize (z.B. Ideen, Konzepte etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben das Eigentum von Point and Optimize. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht zur Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige, schriftliche Vereinbarung mit Point and Optimize darf der Auftraggeber die Leistungen von Point and Optimize nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

§ 6 Haftung

  1. Point and Optimize haftet nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen die geschäftsübliche Sorgfalt. Eine weitergehende Haftung wird für Point and Optimize sowie für von Point and Optimize beauftragte Dritte ausgeschlossen.
  2. Bei der Beauftragung zur Erledigung von Geldangelegenheiten wie Kassenführung, Verwahrung, Verwaltung oder Transport von Geld, Wertsachen, Wertpapieren, sowie die Erledigung von Arbeiten beim Zahlungsverkehr, ist eine Haftung von Point and Optimize ausgeschlossen.
  3. Point and Optimize haftet bei Verlust und den daraus entstehenden Folgeschäden von überlassenen Schlüsseln, Transpondern, Schließkarten und Ähnlichem nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Point and Optimize ist es untersagt, Ausstellungsobjekte, Kunstgegenstände oder Ähnliches von hohem finanziellem und/oder ideellem Wert zu bewegen oder zu transportieren. Geschieht dies dennoch auf Weisung des Auftraggebers entgegen unseren Anweisungen, haftet Point and Optimize ausdrücklich nicht für Schäden an diesen Gegenständen und daraus entstehenden Folgeschäden.
  5. Point and Optimize haftet bei Tätigkeiten an der Garderobe für abhandengekommene Gegenstände aus Taschen, Jacken oder Ähnlichem nur bei Vorsatz. Für den Verlust von Taschen, Jacken oder Ähnlichem haftet Point and Optimize nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 7 Gewährleistung und Schadenersatz

  1. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Förderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz von Point and Optimize beruhen.
  2. Die von Point and Optimize zum Einsatz gebrachten Personen dürfen für die Dauer von 24 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber nicht, auch nicht aushilfsweise, von diesem angestellt und / oder als freie Mitarbeiter/in direkt beauftragt werden. Für jeden Fall des Verstoßes wird eine Konventionalstrafe von 5000,- Euro vereinbart.

§ 8 Geheimhaltung

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, personenbezogene Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Point and Optimize nicht ohne deren Einwilligung zu speichern, zu verarbeiten oder zu übermitteln.
  2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Point and Optimize und hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

§ 9 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

  1. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Point and Optimize und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. EU-Recht kommt ausdrücklich nicht zur Anwendung.
  2. Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen Point and Optimize und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist Lübeck.


Stand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen: 01.10.2018